Seit dem 1. September 2005 hat man als Internetnutzer die Möglichkeit, Petitionen direkt beim Bundestag Online einzureichen. Bei einer Petition handelt es sich in erster Linie um die Bitten von Bürgern, Gesetze zu ändern, aufzuheben oder zu beschließen. Eine praktischer Weg seine Meinung in Form einer Petition kund zu tun. Artikel 17 des Grundgesetzes macht es möglich, eben dieses Grundgesetz, das uns auch vor der Zensur schützen soll und gegen das gerade scharf geschossen wird.
Die am 22.04.2009 eingereichte Petition gegen die Sperrung von Internetseiten ist die logische Konsequenz des Protestes gegen den Gesetzesentwurf, über den ich mich in diesem Beitrag bereits ausgelassen habe. Bis zum 16.06.2009 hat man Zeit zu partizipieren und sich anzuschließen. Auf der Seite des deutschen Bundestages heißt es dazu: Den ganzen Artikel lesen… »



